Gefahrentiere: Chaos der Regeln

Wenn Mensch und Tier zusammentreffen, dann geht das nicht selten tödlich aus. Meist fürs Tier, doch mitunter – gar nicht mal so selten – auch für den Menschen. Weltweit sterben zum Beispiel pro Jahr 50.000 Menschen nach einem Angriff von Giftschlangen. Insbesondere der australische Inlandtaipan, die Königskobra in Indien und die Klapperschlange in den USA zählen zu den gefährlichsten Schlangen. 25.000 Menschen sterben darüber hinaus an Tollwut und immerhin noch 1000 Menschen werden jedes Jahr Opfer von Krokodilen. (Alle Zahlen nach Prof. Dr. Rainer Ganschow von der Universität Bonn.)



Für die Haltung von Gefahrentieren ist in der Bundesrepublik Deutschland keine einheitliche Regelung vorhanden. Die Gefahrtierenhaltung läuft unter „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“, ist landesrechtlich geregelt, teilweise unterliegt es dem Polizeirecht, teilweise dem Chemikaliengesetz. Es sind auch Städteregelungen möglich, etliche neue Gesetze sind in Planung, wie in Nordrhein-Westfalen und Berlin.

Hier eine Übersicht über den aktuellen Stand (Sommer 2017) der gültigen Gesetze in der Bundesrepublik Deutschland, die die Unübersichtlichkeit der Regelungen zeigt.

  • Bayern: Liste gefährlicher Tiere nach Art. 37 LStVG (Landesstraf- und Verordnungsgesetz)
  • Berlin: VO über das Halten gefährlicher Tiere wildlebender Arten in Berlin vom 9.1.07
  • Bremen: §1 PolizeiVO über die öffentliche Sicherheit in Bremen vom 27.9.94, bedarf Erlaubnis der Ortspolizeibehörde
  • Hessen: Liste gefährlicher Tierarten nach § 43a Abs. 1 Satz 2 HSOG (Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung)
  • Mecklenburg-Vorpommern: Haltung gefährlicher Tiere verboten
  • Niedersachsen: VO über das Halten gefährlicher Tiere (GefahrtierVO – GefTVO)
  • Saarland: Polizei-VO über das Halten von gefährlichen wilden Tieren durch Privatpersonen
  • Schleswig-Holstein: Naturschutzgesetz, § 38 Abs. 5 Haltung gefährlicher Tiere


Keine speziellen Regelungen gibt es in

  • Baden-Württemberg
  • Brandenburg
  • Hamburg
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Sachsen
  • Thüringen

© 2009 Alle Rechte vorbehalten.

Unterstützt von Webnode